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   BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14   

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BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14 (https://dejure.org/2016,41800)
BAG, Entscheidung vom 28.09.2016 - 7 AZR 549/14 (https://dejure.org/2016,41800)
BAG, Entscheidung vom 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 (https://dejure.org/2016,41800)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 1 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG
    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § ... 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 LHG M-V, § 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG, Art. 5 Abs. 3 GG, Anlage 1a zum BAT, § 1 Abs. 2 WissZeitVG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 2 Abs. 4 WissZeitVG, Richtlinie 1999/70/EG, Art. 267 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Klagefrist bei befristeten Arbeitsverhältnissen; Zum Begriff "Wissenschaftliches Personal an Hochschulen"; Befristungsmöglichkeiten für die Beschäftigung wissenschaftlichen Personals; Haushaltsrechtliche Gründe als Rechtfertigung für eine befristete Beschäftigung

  • bag-urteil.com

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG

  • Betriebs-Berater

    Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG

  • rewis.io

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristung nach dem WissZeitVG; Haushaltsbefristung; Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG

  • rechtsportal.de

    Klagefrist bei befristeten Arbeitsverhältnissen

  • datenbank.nwb.de

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung nach dem WissZeitVG - oder Haushaltsbefristung nach dem TzBfG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung nach dem WissZeitVG - und die Zugehörigkeit zum wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristete Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst - und der Sachgrund der Haushaltsbefristung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 249
  • BB 2016, 2931
  • JR 2018, 215
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 18 f.; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 30; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91) .

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23) .

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 21; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .

    Daher gehören Lehrkräfte für besondere Aufgaben zum "wissenschaftlichen Personal" nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, wenn die von ihnen auszuführende Tätigkeit wissenschaftlichen Zuschnitt hat (vgl. etwa für eine Lehrkraft für besondere Aufgaben mit einer Lehrtätigkeit am Institut für Romanistik in der Abteilung französische Literatur- und Kulturwissenschaften BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 -) .

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 18 f.; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 30; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91) .

    Würde man wissenschaftliche Lehre nur dann annehmen, wenn sie sich als Resultat eigener Forschung darstellt, wäre auch ein Großteil der Lehre an Universitäten nicht als wissenschaftlich zu qualifizieren, was dem Grundrechtsschutz für die Freiheit der Lehre nicht gerecht würde (vgl. BVerfG 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - Rn. 50, BVerfGE 126, 1; BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22) .

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23) .

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 18, BAGE 130, 313; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, BAGE 121, 236) .

    Eine haushaltsjahrübergreifende Befristung ist dagegen nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich gerechtfertigt, wenn bei Vertragsschluss keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der künftige Haushaltsplan erneut ausreichende Haushaltsmittel für die befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers bereitstellen wird (BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 19, BAGE 130, 313) .

    Die für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG erforderliche Prognose ist ausreichend fundiert, wenn der öffentliche Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags aufgrund nachprüfbarer Tatsachen davon ausgehen kann, dass für die gesamte Vertragslaufzeit ausreichende Haushaltsmittel für die Vergütung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers bereitstehen werden (BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Das beklagte Land kann als Träger der Hochschule zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal von den Möglichkeiten des WissZeitVG Gebrauch machen (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 614/14 - Rn. 14; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 18 f.; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 30; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91) .

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Der Arbeitgeber kann sich auf einen Sachgrund auch dann stützen, wenn im Arbeitsvertrag kein oder ein anderer Sachgrund oder § 14 Abs. 2 TzBfG als Rechtfertigung für die Befristung genannt ist (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 15; 12. August 2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 24 mwN) .

    Das bedarf keiner Entscheidung, da ein - erneutes - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV nur dann in Betracht kommt, wenn die Entscheidung des Gerichtshofs über die Auslegung des Unionsrechts zum Erlass des Urteils erforderlich ist (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 27; 15. Dezember 2011 - 7 AZR 394/10 - Rn. 40, BAGE 140, 191) .

  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen durfte das Landesarbeitsgericht - unabhängig von etwaigen Zweifeln an der Unionsrechtskonformität des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG (vgl. hierzu das - wegen Erledigung des Ausgangsverfahrens nicht beschiedene - Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Union vom 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 (A) - BAGE 136, 93)  - nicht annehmen, die Befristung sei nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich gerechtfertigt.

    Eine Zurückverweisung erübrigt sich nicht deshalb, weil Zweifel bestehen könnten, ob die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG mit § 5 Nr. 1 Buchst. a der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes vereinbar ist (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 (A) - BAGE 136, 93; vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 15. September 2011 in der Rechtssache - C-313/10 - [Jansen]) .

  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 614/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 614/14 - Rn. 11; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 134, 339) .

    Das beklagte Land kann als Träger der Hochschule zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal von den Möglichkeiten des WissZeitVG Gebrauch machen (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 614/14 - Rn. 14; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Würde man wissenschaftliche Lehre nur dann annehmen, wenn sie sich als Resultat eigener Forschung darstellt, wäre auch ein Großteil der Lehre an Universitäten nicht als wissenschaftlich zu qualifizieren, was dem Grundrechtsschutz für die Freiheit der Lehre nicht gerecht würde (vgl. BVerfG 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - Rn. 50, BVerfGE 126, 1; BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22) .
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Das bedarf keiner Entscheidung, da ein - erneutes - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV nur dann in Betracht kommt, wenn die Entscheidung des Gerichtshofs über die Auslegung des Unionsrechts zum Erlass des Urteils erforderlich ist (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 27; 15. Dezember 2011 - 7 AZR 394/10 - Rn. 40, BAGE 140, 191) .
  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14
    Die Vergütung des Arbeitnehmers muss aus Haushaltsmitteln erfolgen, die mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine nur vorübergehende Beschäftigung versehen sind (vgl. etwa BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 31; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, BAGE 132, 45; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, BAGE 120, 42) .
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10

    Jansen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2014 - 2 Sa 224/13

    Befristung - wissenschaftliches Personal

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 9; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 134, 339) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15

    Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 9; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13, BAGE 134, 339) .
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 9; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 134, 339) .
  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 16/17

    Befristung - Haushalt - Rechtsmissbrauch

    Bei Vertragsschluss muss die Prognose gerechtfertigt sein, dass der befristet Beschäftigte überwiegend entsprechend der Zwecksetzung der bereitstehenden Haushaltsmittel eingesetzt wird (vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 24; 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 38; 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 31; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, BAGE 132, 45; 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 19 f., BAGE 130, 313; grundlegend BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 18 ff., BAGE 120, 42) .

    Der Senat konnte die Rechtsfrage, ob § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG mit § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung im Einklang steht, in den weiteren Entscheidungen offenlassen, weil jeweils schon die vom Senat entwickelten Grundsätze zur haushaltsrechtlichen Befristung nicht erfüllt waren (vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 24 f.; 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 41; 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 32; 15. Dezember 2011 - 7 AZR 394/10 - Rn. 37, BAGE 140, 191) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2017 - 2 Sa 244/16

    Befristungskontrollklage einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an der

    Entscheidend ist, dass der Lehrende Forschungs- und Erkenntnisentwicklungen auf seinem jeweiligen Wissenschaftsgebiet permanent verfolgen, reflektieren und kritisch hinterfragen muss, um diese für seine Lehre didaktisch und methodisch zu verarbeiten (wie BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - AP Nr. 7 zu § 1 WissZeitVG = NZA 2017, 249).

    Die Vergütung des Arbeitnehmers muss daher aus Haushaltsmitteln erfolgen, die mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine nur vorübergehende Beschäftigung versehen sind (wie BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - AP Nr. 7 zu § 1 WissZeitVG = NZA 2017, 249).

    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht sodann mit Urteil vom 28. September 2016 (7 AZR 549/14 - AP Nr. 7 zu § 1 WissZeitVG = NZA 2017, 249) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Zwar ist der betriebliche Geltungsbereich für die Anwendung des WissZeitVG eröffnet ist, die Befristung genügt auch dem Zitiergebot des § 2 Absatz 4 Satz 1 WissZeitVG genügt und die nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 WissZeitVG zulässige Befristungshöchstdauer gewahrt ist (dazu näher das Bundesarbeitsgericht in dem vorangegangenen Revisionsverfahren; BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - AP Nr. 7 zu § 1 WissZeitVG = NZA 2017, 249).

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 28. September 2016 aaO mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (BAG 28. September 2016 aaO).

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG 28. September 2016 aaO).

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 28. September 2016 aaO).

    Die Vergütung des Arbeitnehmers muss daher aus Haushaltsmitteln erfolgen, die mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine nur vorübergehende Beschäftigung versehen sind (BAG 28. September 2016 aaO mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 9 mwN) .

    Ob der Arbeitnehmer tatsächlich überwiegend künstlerisch tätig wird, kann schon deshalb nicht für die sachliche Rechtfertigung der Befristung entscheidend sein, weil es für die Beurteilung der Wirksamkeit der Befristung und damit auch für die Frage, ob die Befristung wegen der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt ist, auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (vgl. etwa BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 20 zur Befristung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG) .

  • BAG, 30.06.2021 - 7 AZR 245/20

    Befristung - wissenschaftliche Hilfstätigkeit

    Allerdings verdrängen die besonderen Befristungsmöglichkeiten nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG als Spezialregelungen § 14 Abs. 1 TzBfG, soweit die befristete Beschäftigung ausschließlich der wissenschaftlichen Qualifizierung des Mitarbeiters dient; insoweit verdrängt § 2 Abs. 1 WissZeitVG als Sonderregelung § 14 Abs. 1 TzBfG (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 32; 18. Mai 2016 - 7 AZR 533/14 - Rn. 15, BAGE 155, 101) .

    Wird die Befristung hingegen auf Gründe gestützt, die nicht abschließend von den im WissZeitVG vorgesehenen Befristungsregelungen erfasst werden, kann die Befristung grundsätzlich nach § 14 Abs. 1 TzBfG gerechtfertigt sein (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - aaO) .

    b) Auch die Verweisung auf § 6 WissZeitVG im Arbeitsvertrag vom 13. Dezember 2017 steht der Rechtfertigung der Befristung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 oder Nr. 6 TzBfG oder aufgrund eines etwaigen sonstigen Sachgrunds nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nicht entgegen (vgl. ausführlich zu einer Verweisung auf § 2 Abs. 1 WissZeitVG im Arbeitsvertrag BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 33 ff.) .

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. ua. EuGH 24. März 2009 - C-445/06 - [Danske Slagterier] Rn. 65; BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 43; 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 27; 15. Dezember 2011 - 7 AZR 394/10 - Rn. 40 mwN, BAGE 140, 191) .
  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15

    Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 21/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt- Drittmittel

    Die Haushaltsmittel müssen im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine befristete Beschäftigung ausgebracht sein (vgl. etwa BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 38; 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 31; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, BAGE 132, 45; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, BAGE 120, 42) .
  • LAG Nürnberg, 29.03.2017 - 2 Sa 293/15

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkoordinator

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2016 - 2 Sa 384/15

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Verlängerung

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 142/15

    Befristung - Schriftform

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19

    Befristungskontrolle - Bereich Hochschule - Projektbefristung -

  • LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 418/17

    Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere

  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 79/17

    Befristung nach WissZeitVG - künstlerisches Personal

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14

    Befristung - Schriftform

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag mit einer Lehrkraft als Quereinsteigerin -

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 535/14

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung

  • BAG, 20.07.2022 - 7 AZR 239/21

    Befristung - Hochschule - Höchstbefristungsdauer

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 22/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 Sa 526/23

    Befristung nach WissZeitVG - Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat

  • LAG Niedersachsen, 17.03.2021 - 2 Sa 338/20

    Unwirksame Befristung bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2018 - 3 Sa 130/17

    Befristung der Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal

  • ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2017 - 8 Sa 418/16

    Befristung - Vertretung - Befristungsdauer

  • ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19

    Begründeter Anspruch einer Kirchenmusikerin auf eine wöchentliche Erhöhung der

  • VG Magdeburg, 02.08.2022 - 3 A 37/20

    "Institutionelle Föderung"; Eingruppierung

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